Allgemeine Geschäftsbedingungen der HanseImpact GmbH
Version 1.4 · Stand 2026-06-26
Dieses Dokument umfasst zwei Teile:
- Teil A: die übergreifenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HanseImpact GmbH, die für alle B2B-Vertragsverhältnisse gelten.
- Teil B: die besonderen Bedingungen für das Produkt KI Impact Audit, die Teil A ergänzen. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B gehen die Regelungen in Teil B vor.
Teil A: Allgemeine Bedingungen der HanseImpact GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vorrang Individualabrede
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der HanseImpact GmbH, Neuer Kamp 3, 20359 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 198421 ("HanseImpact"), und ihren Kunden über die Erbringung digitaler Dienstleistungen.
(2) Vertragspartner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Näheres regelt § 2.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HanseImpact ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn HanseImpact in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individualabreden zwischen HanseImpact und dem Kunden gehen den Regelungen dieser AGB vor (§ 305b BGB).
§ 2 Beschränkung auf Unternehmer
(1) Das Angebot der HanseImpact GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Der Kunde versichert mit Bestellung, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. HanseImpact ist berechtigt, im Stripe-Checkout-Prozess die Eingabe einer Firmenbezeichnung zu verlangen und Bestellungen ohne nachvollziehbare Unternehmens-Eigenschaft abzulehnen.
(3) Verbraucherrechtliche Vorschriften, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.
§ 3 Anwendbares Recht, Ausschluss UN-Kaufrecht
(1) Für diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen HanseImpact und dem Kunden gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG / UN-Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (§ 1 HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche, auch internationale Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von HanseImpact in Hamburg.
(2) HanseImpact ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für Kunden, die zwar Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, jedoch nicht Kaufleute im Sinne des § 1 HGB sind (z.B. Kleingewerbetreibende, Freiberufler ohne in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb), verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
§ 5 Haftung
(1) HanseImpact haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HanseImpact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet HanseImpact unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der HanseImpact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie in Fällen einer von HanseImpact übernommenen Garantie.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht; eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der HanseImpact der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HanseImpact.
§ 6 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung
(1) Die Leistungen der HanseImpact GmbH stellen rein methodische, technische und allgemeine strategische Informationsdienstleistungen dar. Sie umfassen ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 2 RDG), keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Anlageberatung oder andere erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
(2) Die im Rahmen der Leistungen vermittelten Inhalte und Empfehlungen ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls durch einen zugelassenen Berufsträger (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vergleichbar). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor der Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen eigenen, qualifizierten rechtlichen, steuerlichen oder fachlichen Rat einzuholen.
§ 7 Diskriminierungsfreier Zugang im EWR
(1) Die HanseImpact GmbH bietet ihre Leistungen primär Unternehmern mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie im übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Der Zugang zur Bestellung und zu den verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgt diskriminierungsfrei im Sinne der Verordnung (EU) 2018/302 (Geo-Blocking-Verordnung).
(2) Der Kunde versichert, die erworbenen Leistungen ausschließlich für den eigenen betrieblichen Endgebrauch zu nutzen und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs, der gewerblichen Lizenzierung an Dritte oder der Vermietung zu erwerben.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://ki-schnellcheck.hanseimpact.de/datenschutz. Die jeweils maßgebliche Fassung der Datenschutzerklärung wird dem Kunden mit Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 9 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB bedarfen der aktiven Zustimmung des Kunden. Eine Zustimmungsfiktion (z.B. "Schweigen gilt als Zustimmung") wird ausdrücklich nicht vereinbart.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mit Hinweis auf die geänderten Klauseln und das Inkrafttreten zugesandt. Stimmt der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist (mindestens vier Wochen) ausdrücklich zu, gilt für das laufende Vertragsverhältnis die zum Vertragsschluss geltende Fassung weiter.
(3) Operative und technische Verhaltensregeln (Acceptable Use Policy / AUP) sind als gesondertes Dokument geregelt; deren Anpassung folgt den dort beschriebenen Regeln und betrifft nicht die kaufmännischen Hauptleistungspflichten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von HanseImpact in Textform zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
Teil B: Besondere Bedingungen für das KI Impact Audit
§ 11 Leistungsgegenstand
(1) Das KI Impact Audit (auf der Produktseite und in internen Unterlagen auch als "KI-Schnellcheck" bezeichnet; im Folgenden einheitlich "KI Impact Audit") umfasst:
- den passwortgeschützten Zugang zum Online-Fragebogen zur Erhebung der reifegradrelevanten Informationen über das Unternehmen des Kunden;
- ein Interview-Gespräch mit einer Dauer von 60 Minuten zur Vertiefung und Plausibilisierung der vom Kunden bereitgestellten Informationen;
- die Erstellung eines individualisierten Reifegrad-Reports unter Einsatz eines Large-Language-Models (gegenwärtig die kommerzielle Anthropic Claude API), erweitert um eine automatisierte Recherche öffentlich verfügbarer Informationen über das Unternehmen des Kunden;
- die anschließende inhaltliche Prüfung, redaktionelle Anreicherung und Freigabe des Reports durch HanseImpact;
- ein Debriefing-Gespräch mit einer Dauer von 30 Minuten nach Auslieferung des Reports zur Erläuterung der Ergebnisse;
- den passwortgeschützten Zugriff auf den freigegebenen Report über das Cockpit der HanseImpact GmbH für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Bereitstellung.
(2) HanseImpact übernimmt für die von HanseImpact freigegebene Endfassung des Reports die fachliche und redaktionelle Verantwortung nach Maßgabe dieser AGB. KI-generierte Zwischenstände, Entwürfe und Arbeitsergebnisse werden nicht ungeprüft als finaler Report ausgeliefert.
(3) Das KI Impact Audit ist auf die Erstellung und Bereitstellung des freigegebenen Reports als Werk gerichtet (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB). HanseImpact kann den Kunden nach Bereitstellung des Reports zur Abnahme auffordern. Der freigegebene Report gilt als abgenommen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich genehmigt oder ihn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung im Cockpit unter Angabe eines konkreten Mangels in Textform beanstandet, sofern HanseImpact den Kunden bei Bereitstellung des Reports auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
§ 12 Vertragsschluss über Stripe-Checkout
(1) Die Darstellung der Leistung im Webauftritt stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs über den Stripe-Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt mit Versand der Bestellbestätigung durch HanseImpact an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zustande, spätestens jedoch mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung über Stripe.
(3) Vor endgültiger Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler mittels der von Stripe bereitgestellten Korrekturfunktionen erkennen und berichtigen. Die wesentlichen Merkmale der Leistung sowie Preis, Zahlungs- und Leistungsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs nochmals angezeigt (§ 312i BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB).
(4) Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird dem Kunden nach Bestellung per E-Mail zugesandt und kann dort in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Zusätzlich ist die jeweils zum Vertragsschluss geltende Fassung im Cockpit hinterlegt.
§ 13 Preis und Zahlung
(1) Der Preis für das KI Impact Audit beträgt 1.500,00 EUR netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt in einer Einmalzahlung über den Stripe-Checkout im Zeitpunkt der Bestellung. Es handelt sich um eine Einmalleistung ohne Abonnement-Charakter.
(3) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen, liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG im Sitzstaat des Kunden. Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge" ausgestellt; die Steuer schuldet der Leistungsempfänger nach dem in seinem Mitgliedstaat geltenden Recht (Art. 196 MwStSystRL).
(4) Bei Zahlungsverzug ist HanseImpact berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die ordnungsgemäße Erbringung des KI Impact Audit setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Reportgenerierung erforderlichen Selbstauskünfte (Reifegrad-Fragebogen, Strukturdaten zum eigenen Unternehmen) wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
(2) Der Kunde nimmt am vorgesehenen Interview-Call zu dem von ihm gebuchten Termin teil. Bei Verhinderung wird der Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) verschoben. Bei kurzfristiger Absage oder Nicht-Erscheinen kann HanseImpact den Termin neu ansetzen; ein Anspruch auf zusätzliche Termine besteht in diesem Fall nicht.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die genannten Ansprechpartner zur Beantwortung der Fragen befugt und befähigt sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Online-Fragebogen innerhalb von 90 Tagen ab Zahlung vollständig einzureichen. Die Frist beginnt mit erfolgreicher Zahlung bzw. Vertragsschluss, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Einreichung und wird keine Verlängerung in Textform vereinbart, gilt die für den KI Impact Audit erforderliche Mitwirkung als nicht vollständig erbracht. HanseImpact ist in diesem Fall berechtigt, den Audit-Vorgang als nicht abgeschlossen zu schließen. Ein Anspruch auf Erstellung, Freigabe oder Bereitstellung eines Reports besteht in diesem Fall nur, wenn HanseImpact die weitere Bearbeitung ausdrücklich bestätigt.
(6) Eine Verlängerung der Einreichfrist erfolgt nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und nach Bestätigung durch HanseImpact in Textform. Eine bloße Nutzung des Cockpits, ein Login oder eine teilweise Bearbeitung des Fragebogens führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Einreichfrist.
(7) Erbringt der Kunde die nach den Absätzen 1 bis 4 erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht, kann HanseImpact den Audit-Vorgang als nicht abgeschlossen schließen. Vergütungs- und Erstattungsfragen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Regeln zur unterlassenen Mitwirkung und zur Kündigung bei Werkleistungen. HanseImpact muss sich anrechnen lassen, was infolge der Nichtdurchführung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder böswillig zu erwerben unterlassen wird. Die §§ 642, 645 und 648 BGB bleiben unberührt.
§ 15 Leistungszeitraum und Lieferformat
(1) HanseImpact stellt den finalen Report innerhalb von 48 Stunden nach vollständiger Einreichung des Online-Fragebogens und Durchführung des Interview-Gesprächs im Cockpit bereit, sofern der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat.
(2) Der Report wird als PDF-Dokument zur visuellen Erfassung bereitgestellt. Auf Anfrage kann HanseImpact den finalen Report zusätzlich in einem strukturierten Format, etwa CSV oder JSON, zur internen Weiterverarbeitung bereitstellen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Schnittstellen, Datenmodelle, Integrationen oder Exportformate besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Verzögert sich die Bereitstellung aufgrund von Umständen, die HanseImpact nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der Anthropic-API über längere Zeit, höhere Gewalt), verlängert sich die Frist um die Dauer der Beeinträchtigung. HanseImpact informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
(4) Bei nicht abgeschlossenen KI Impact Audits werden bereits eingegebene Fragebogen-Antworten, Uploads, Interviewinhalte, interne Notizen, auditbezogene Recherchedaten, KI-Ausgaben, Audio- oder Videoaufzeichnungen, Transkripte, Zusammenfassungen und nicht freigegebene Report-Entwürfe nach Ablauf der Einreichfrist gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt spätestens 120 Tage nach Zahlung.
(5) Rechnungs-, Zahlungs-, Bestell-, Vertrags- und Nachweisdaten bleiben von der Löschung nach Absatz 4 unberührt und werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweisfristen gespeichert.
§ 16 Transparenzhinweis zur KI-Nutzung
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HanseImpact bei der Erstellung des KI Impact Audit Reports KI-Systeme, insbesondere Large-Language-Modelle, als Hilfsmittel einsetzt.
(2) KI-generierte Zwischenstände werden vor Auslieferung des finalen Reports durch HanseImpact fachlich geprüft, redaktionell bearbeitet und freigegeben. HanseImpact übernimmt die Verantwortung für die von HanseImpact freigegebene Endfassung des Reports nach Maßgabe dieser AGB.
(3) Soweit für einzelne Inhalte gesetzliche Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte bestehen, wird HanseImpact diese nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
(4) Detailregelungen zur erlaubten Nutzung der Reports und zu unzulässigen Anwendungsformen ergeben sich aus den ergänzenden Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy) gemäß § 21.
§ 17 Spezifischer Haftungsvorbehalt für KI-generierte Inhalte
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass beim Einsatz von Large-Language-Modellen nach dem aktuellen Stand der Technik inhärente Restrisiken bestehen. Hierzu zählen insbesondere sogenannte "Halluzinationen" (faktisch unzutreffende, aber plausibel klingende Ausgaben), unvollständige oder veraltete Recherche-Ergebnisse sowie methodische Vereinfachungen.
(2) HanseImpact begegnet diesen Risiken durch die menschliche Prüfung jedes Reports vor Auslieferung. HanseImpact übernimmt jedoch keine verschuldensunabhängige Garantie für die absolute inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder unternehmerische Verwertbarkeit jeder einzelnen im Report enthaltenen Aussage.
(3) Auch die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden aus strategischen oder operativen Geschäftsentscheidungen, die der Kunde auf Basis des Reports trifft, richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen in § 5 Teil A; eine über § 5 Teil A hinausgehende Haftung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(4) Die Pflichten und Haftungserweiterungen aus dem Produkthaftungsgesetz und aus zwingender gesetzlicher Garantiehaftung bleiben unberührt.
§ 18 Gewährleistung
(1) HanseImpact schuldet einen Report nach Maßgabe der vereinbarten Beschaffenheit. Diese richtet sich nach der Leistungsbeschreibung in § 11 sowie den im Bestellprozess konkretisierten Eigenschaften.
(2) Bei sachlichen Mängeln im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung gelten die Vorschriften des BGB. Maßgeblich sind insbesondere die §§ 633 ff. BGB, sofern und soweit das KI Impact Audit als Werkleistung einzuordnen ist; im Übrigen die §§ 280 ff., 311a BGB.
(3) Ein Anspruch auf zusätzliche, über die geschuldete Beschaffenheit hinausgehende Korrektur- oder Anpassungs-Iterationen besteht nicht. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden, insbesondere der Anspruch auf Nacherfüllung bei sachlichen Mängeln, bleiben hiervon unberührt; Satz 1 betrifft ausschließlich Änderungs- oder Anpassungswünsche, die nicht auf einem sachlichen Mangel beruhen. Subjektive Gestaltungswünsche oder nachträgliche Anpassungswünsche, die nicht auf einem sachlichen Mangel beruhen, können nach gesondertem Auftrag und gesondertem Aufwand erbracht werden.
(4) Die Haftungsgrenzen aus § 5 Teil A und § 17 Teil B bleiben unberührt.
(5) Ansprüche des Kunden wegen sachlicher Mängel verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus zwingender Garantiehaftung; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 19 Nutzungsrechte am Report
(1) HanseImpact räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an dem ausgelieferten Report ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf den Report für eigene, interne geschäftliche Zwecke nutzen und innerhalb seines Unternehmens vervielfältigen und verbreiten.
(2) Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Reports an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden, eine öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Veröffentlichung im Internet) oder eine Einspeisung des Reports in öffentliche oder Drittanbieter-KI-Trainingsmodelle ist nur mit vorheriger Zustimmung der HanseImpact in Textform zulässig.
(3) Sämtliche Rechte an den zugrundeliegenden Methoden, Workflows, Templates, KI-Prompts, Tool-Schemata sowie sonstigen von HanseImpact eingesetzten Werkzeugen verbleiben ausschließlich bei HanseImpact.
(4) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Ausgangsdaten verbleiben beim Kunden. HanseImpact erhält hieran ein einfaches, auf die Vertragsdurchführung beschränktes Nutzungsrecht.
§ 20 Anonymisierte Auswertungen und Weiterentwicklung
(1) HanseImpact ist berechtigt, aus abgeschlossenen KI Impact Audits anonymisierte und aggregierte statistische Auswertungen zu erstellen, um die Qualität der Leistung, die Methodik, die Reportstruktur und interne Benchmarks weiterzuentwickeln.
(2) Eine Nutzung erfolgt nur in einer Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Kunden, deren Unternehmen, Ansprechpartner oder sonstige natürliche Personen zulässt.
(3) Personenbezogene Audit-Inhaltsdaten, Fragebogen-Antworten, Uploads, Interviewinhalte, interne Notizen und nicht freigegebene Report-Entwürfe werden nicht zum Training eigener KI-Modelle verwendet, sofern hierfür nicht eine gesonderte Vereinbarung oder eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
(4) Die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Betroffenenrechte, bleiben unberührt.
(5) Sämtliche Rechte an den von HanseImpact entwickelten Methoden, Workflows, Templates, KI-Prompts, Tool-Schemata und sonstigen Werkzeugen verbleiben bei HanseImpact.
§ 21 Acceptable Use Policy
(1) Die operativen und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Infrastruktur, der Cockpit-Schnittstellen und der ausgelieferten Reports richten sich nach den separaten Nutzungsbedingungen ("Acceptable Use Policy"), abrufbar unter https://ki-schnellcheck.hanseimpact.de/nutzungsbedingungen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung wird dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt und im Cockpit archiviert. Eine dynamische Geltung der Nutzungsbedingungen "in der jeweils aktuellen Fassung" wird nicht vereinbart; spätere Fassungen gelten für ein bestehendes Vertragsverhältnis nur nach Maßgabe der dort beschriebenen Notifikations- und Widerspruchsregeln. Die Acceptable Use Policy in der bei Vertragsschluss bereitgestellten Fassung ist integraler Vertragsbestandteil.
(2) HanseImpact ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig anzupassen, sofern dies aus triftigen Gründen (technische Notwendigkeit, neuer Missbrauchsmuster, Umsetzung neuer zwingender gesetzlicher Vorgaben) erforderlich ist und das kaufmännische Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verschoben wird. Die nähere Ausgestaltung, einschließlich Notifikation per E-Mail und vierwöchigem Widerspruchsrecht, regelt die Acceptable Use Policy.
Aktuelle Fassung: Version 1.4, Stand 2026-06-26. HanseImpact GmbH, Hamburg, HRB 198421.
Hinweis Versionierung: Diese AGB werden mit eindeutiger Versionsnummer und Datum versioniert. Beim Vertragsschluss wird dem Kunden die zum Bestellzeitpunkt geltende Fassung in Textform zugesandt und im Cockpit archiviert. Eine dynamische Geltung "in der jeweils aktuellen Fassung" wird ausdrücklich nicht vereinbart.