Allgemeine Geschäftsbedingungen der HanseImpact GmbH

Version 1.0 · Stand 2026-04-27

Dieses Dokument umfasst zwei Teile:


Teil A , Allgemeine Bedingungen der HanseImpact GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vorrang Individualabrede

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der HanseImpact GmbH, Neuer Kamp 3, 20359 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 198421 ("HanseImpact"), und ihren Kunden über die Erbringung digitaler Dienstleistungen.

(2) Vertragspartner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Näheres regelt § 2.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HanseImpact ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn HanseImpact in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Individualabreden zwischen HanseImpact und dem Kunden gehen den Regelungen dieser AGB vor (§ 305b BGB).

§ 2 Beschränkung auf Unternehmer

(1) Das Angebot der HanseImpact GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Taetigkeit handeln.

(2) Der Kunde versichert mit Bestellung, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. HanseImpact ist berechtigt, im Stripe-Checkout-Prozess die Eingabe einer Firmenbezeichnung zu verlangen und Bestellungen ohne nachvollziehbare Unternehmens-Eigenschaft abzulehnen.

(3) Verbraucherrechtliche Vorschriften, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

§ 3 Anwendbares Recht, Ausschluss UN-Kaufrecht

(1) Für diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen HanseImpact und dem Kunden gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG / UN-Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 4 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (§ 1 HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschliessliche , auch internationale , Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von HanseImpact in Hamburg.

(2) HanseImpact ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Kunden, die zwar Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, jedoch nicht Kaufleute im Sinne des § 1 HGB sind (z.B. Kleingewerbetreibende, Freiberufler ohne in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb), verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

§ 5 Haftung

(1) HanseImpact haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HanseImpact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet HanseImpact unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der HanseImpact, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie in Fällen einer von HanseImpact uebernommenen Garantie.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht; eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der HanseImpact der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HanseImpact.

§ 6 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

(1) Die Leistungen der HanseImpact GmbH stellen rein methodische, technische und allgemeine strategische Informationsdienstleistungen dar. Sie umfassen ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 2 RDG), keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Anlageberatung oder andere erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.

(2) Die im Rahmen der Leistungen vermittelten Inhalte und Empfehlungen ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls durch einen zugelassenen Berufsträger (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vergleichbar). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor der Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen eigenen, qualifizierten rechtlichen, steuerlichen oder fachlichen Rat einzuholen.

§ 7 Diskriminierungsfreier Zugang im EWR

(1) Die HanseImpact GmbH bietet ihre Leistungen primär Unternehmern mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie im übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Der Zugang zur Bestellung und zu den verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgt diskriminierungsfrei im Sinne der Verordnung (EU) 2018/302 (Geo-Blocking-Verordnung).

(2) Der Kunde versichert, die erworbenen Leistungen ausschließlich für den eigenen betrieblichen Endgebrauch zu nutzen und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs, der gewerblichen Lizenzierung an Dritte oder der Vermietung zu erwerben.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://ki-schnellcheck.hanseimpact.de/datenschutz. Die jeweils massgebliche Fassung der Datenschutzerklärung wird dem Kunden mit Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 9 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen dieser AGB bedarfen der aktiven Zustimmung des Kunden. Eine Zustimmungsfiktion (z.B. "Schweigen gilt als Zustimmung") wird ausdrücklich nicht vereinbart.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mit Hinweis auf die geänderten Klauseln und das Inkrafttreten zugesandt. Stimmt der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist (mindestens vier Wochen) ausdrücklich zu, gilt für das laufende Vertragsverhältnis die zum Vertragsschluss geltende Fassung weiter.

(3) Operative und technische Verhaltensregeln (Acceptable Use Policy / AUP) sind als gesondertes Dokument geregelt; deren Anpassung folgt den dort beschriebenen Regeln und betrifft nicht die kaufmännischen Hauptleistungspflichten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel.

(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von HanseImpact in Textform zulässig.


Teil B , Besondere Bedingungen für das KI Impact Audit

§ 11 Leistungsgegenstand

(1) Das KI Impact Audit umfasst:

(2) Die HanseImpact GmbH übernimmt für den finalen Report die redaktionelle und inhaltliche Verantwortung im Sinne des Art. 50 Abs. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).

§ 12 Vertragsschluss über Stripe-Checkout

(1) Die Darstellung der Leistung im Webauftritt stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs über den Stripe-Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.

(2) Der Vertrag kommt mit Versand der Bestellbestätigung durch HanseImpact an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zustande, spätestens jedoch mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung über Stripe.

(3) Vor endgültiger Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler mittels der von Stripe bereitgestellten Korrekturfunktionen erkennen und berichtigen. Die wesentlichen Merkmale der Leistung sowie Preis, Zahlungs- und Leistungsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs nochmals angezeigt (§ 312i BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB).

(4) Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird dem Kunden nach Bestellung per E-Mail zugesandt und kann dort in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Zusätzlich ist die jeweils zum Vertragsschluss geltende Fassung im Cockpit hinterlegt.

§ 13 Preis und Zahlung

(1) Der Preis für das KI Impact Audit beträgt 1.500,00 EUR netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt in einer Einmalzahlung über den Stripe-Checkout im Zeitpunkt der Bestellung. Es handelt sich um eine Einmalleistung ohne Abonnement-Charakter.

(3) Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gueltige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen, kommt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG zur Anwendung; die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt mit Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

(4) Bei Zahlungsverzug ist HanseImpact berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die ordnungsgemäße Erbringung des KI Impact Audit setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Reportgenerierung erforderlichen Selbstauskünfte (Reifegrad-Fragebogen, Strukturdaten zum eigenen Unternehmen) wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

(2) Der Kunde nimmt am vorgesehenen Interview-Call zu dem von ihm gebuchten Termin teil. Bei Verhinderung wird der Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) verschoben. Bei kurzfristiger Absage oder Nicht-Erscheinen kann HanseImpact den Termin neu ansetzen; ein Anspruch auf zusätzliche Termine besteht in diesem Fall nicht.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die genannten Ansprechpartner zur Beantwortung der Fragen befugt und befähigt sind.

§ 15 Leistungszeitraum und Lieferformat

(1) HanseImpact stellt den finalen Report innerhalb von 48 Stunden ab Durchführung des Interview-Gesprächs im Cockpit bereit.

(2) Der Report wird als PDF-Dokument zur visuellen Erfassung sowie auf Anfrage zusätzlich in einem strukturierten, maschinenlesbaren Standardformat (z.B. CSV oder JSON) zur internen Weiterverarbeitung übermittelt. Damit trägt HanseImpact dem Grundgedanken der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) Rechnung. Technische oder vertragliche Huerden für die Migration der im Report enthaltenen Daten in die eigenen IT-Systeme des Kunden werden nicht errichtet.

(3) Verzögert sich die Bereitstellung aufgrund von Umständen, die HanseImpact nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der Anthropic-API über laengere Zeit, hoehere Gewalt), verlängert sich die Frist um die Dauer der Beeinträchtigung. HanseImpact informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.

§ 16 Transparenzhinweis zur KI-Nutzung

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Reports unter Einsatz eines Large-Language-Model-Systems (kommerzielle Anthropic Claude API) erzeugt werden. Die so erzeugten Inhalte werden vor Auslieferung von HanseImpact fachlich geprüft und redaktionell verantwortet.

(2) Mit dieser Offenlegung erfüllt HanseImpact die Transparenzpflichten des Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). HanseImpact tritt im Sinne der Verordnung als Betreiber (Deployer) auf; Anbieter des Modells ist die Anthropic PBC.

(3) Detailregelungen zur erlaubten Nutzung der Reports und zu unzulässigen Anwendungsformen ergeben sich aus den ergänzenden Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy) gemäß § 21.

§ 17 Spezifischer Haftungsvorbehalt für KI-generierte Inhalte

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass beim Einsatz von Large-Language-Modellen nach dem aktuellen Stand der Technik inhärente Restrisiken bestehen. Hierzu zaehlen insbesondere sogenannte "Halluzinationen" (faktisch unzutreffende, aber plausibel klingende Ausgaben), unvollständige oder veraltete Recherche-Ergebnisse sowie methodische Vereinfachungen.

(2) HanseImpact begegnet diesen Risiken durch den menschlichen Review jedes Reports vor Auslieferung. HanseImpact übernimmt jedoch keine verschuldensunabhängige Garantie für die absolute inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder unternehmerische Verwertbarkeit jeder einzelnen im Report enthaltenen Aussage.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden aus strategischen oder operativen Geschäftsentscheidungen, die der Kunde auf Basis des Reports trifft, richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen in § 5 Teil A. Eine darüber hinausgehende Haftung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(4) Die Pflichten und Haftungserweiterungen aus dem Produkthaftungsgesetz und aus zwingender gesetzlicher Garantiehaftung bleiben unberührt.

§ 18 Gewährleistung

(1) HanseImpact schuldet einen Report nach Massgabe der vereinbarten Beschaffenheit. Diese richtet sich nach der Leistungsbeschreibung in § 11 sowie den im Bestellprozess konkretisierten Eigenschaften.

(2) Bei sachlichen Maengeln im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung gelten die Vorschriften des BGB. Massgeblich sind insbesondere die §§ 633 ff. BGB, sofern und soweit das KI Impact Audit als Werkleistung einzuordnen ist; im Übrigen die §§ 280 ff., 311a BGB.

(3) Ein Anspruch auf zusätzliche, über die geschuldete Beschaffenheit hinausgehende Korrektur- oder Anpassungs-Iterationen besteht nicht. Subjektive Gestaltungswünsche oder nachträgliche Anpassungswünsche, die nicht auf einem sachlichen Mangel beruhen, können nach gesondertem Auftrag und gesondertem Aufwand erbracht werden.

(4) Die Haftungsgrenzen aus § 5 Teil A und § 17 Teil B bleiben unberührt.

§ 19 Nutzungsrechte am Report

(1) HanseImpact raeumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an dem ausgelieferten Report ein einfaches, raeumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches, nicht uebertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf den Report für eigene, interne geschäftliche Zwecke nutzen und innerhalb seines Unternehmens vervielfältigen und verbreiten.

(2) Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Reports an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden, eine öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Veröffentlichung im Internet) oder eine Einspeisung des Reports in öffentliche oder Drittanbieter-KI-Trainingsmodelle ist nur mit vorheriger Zustimmung der HanseImpact in Textform zulässig.

(3) Saemtliche Rechte an den zugrundeliegenden Methoden, Workflows, Templates, KI-Prompts, Tool-Schemata sowie sonstigen von HanseImpact eingesetzten Werkzeugen verbleiben ausschließlich bei HanseImpact.

(4) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Ausgangsdaten verbleiben beim Kunden. HanseImpact erhält hieran ein einfaches, auf die Vertragsdurchführung beschränktes Nutzungsrecht.

§ 20 Trainings- und Aggregationsrechte HanseImpact

(1) Der Kunde raeumt HanseImpact das unwiderrufliche, unentgeltliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeiteten Eingabedaten (Fragebogen-Antworten, Strukturdaten zum Unternehmen) sowie die generierten Outputs in strikt pseudonymisierter und aggregierter Form zu folgenden Zwecken zu verwenden:

(2) Eine Rückführbarkeit der aggregierten Daten auf den einzelnen Kunden oder einzelne natürliche Personen wird durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen.

(3) Diese vertragliche Rechtseinräumung gilt zugleich als ausdrückliche Erlaubnis zum Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG und ueberschreibt als Individualabrede etwaige gesetzliche oder maschinenlesbar erklärte Nutzungsvorbehalte (Opt-outs) des Kunden gemäß § 44b Abs. 3 UrhG.

(4) Zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO bleiben unberührt; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 21 Acceptable Use Policy

(1) Die operativen und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Infrastruktur, der Cockpit-Schnittstellen und der ausgelieferten Reports richten sich nach den separaten Nutzungsbedingungen ("Acceptable Use Policy"), abrufbar unter https://ki-schnellcheck.hanseimpact.de/nutzungsbedingungen. Die Acceptable Use Policy ist integraler Vertragsbestandteil.

(2) HanseImpact ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig anzupassen, sofern dies aus triftigen Gründen (technische Notwendigkeit, neuer Missbrauchsmuster, Umsetzung neuer zwingender gesetzlicher Vorgaben) erforderlich ist und das kaufmännische Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verschoben wird. Die nähere Ausgestaltung , einschließlich Notifikation per E-Mail und vierwöchigem Widerspruchsrecht , regelt die Acceptable Use Policy.


Aktuelle Fassung: Version 1.0, Stand 2026-04-27. HanseImpact GmbH, Hamburg, HRB 198421.

Hinweis Versionierung: Diese AGB werden mit eindeutiger Versionsnummer und Datum versioniert. Beim Vertragsschluss wird dem Kunden die zum Bestellzeitpunkt geltende Fassung in Textform zugesandt und im Cockpit archiviert. Eine dynamische Geltung "in der jeweils aktuellen Fassung" wird ausdrücklich nicht vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2025 , III ZR 59/24).